immer noch ein Denkfehler zugrunde. Ich liefere Ihnen mal ein Zitat zum Thema:
„ Wer muss in Quarantäne?
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung einer Quarantäne erfolgen im individuellen Fall durch das Gesundheitsamt.
Häusliche Quarantäne wird in der Regel für enge Kontaktpersonen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko angeordnet. Dies trifft auf Personen zu, die beispielsweise:
mit einer Person im selben Haushalt leben, bei der das Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde,
mindestens 10 Minuten lang engen Kontakt (unter 1,5 Metern) mit einer infizierten Person hatten, ohne dass ein Schutz durch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske bestand,
ein Gespräch mit einer infizierten Person führten (mit einem Abstand unter 1,5 Metern und unabhängig von der Dauer) ohne Schutz durch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske,
in Kontakt mit Atemwegssekreten einer infizierten Person kamen, zum Beispiel beim Küssen oder durch Anniesen oder Anhusten,
sich für mehr als 10 Minuten gleichzeitig mit einer infizierten Person im selben Raum aufgehalten haben und dadurch einer wahrscheinlich hohen Konzentration an infektiösen Aerosolen ausgesetzt waren (unabhängig vom Abstand und auch wenn durchgehend und korrekt Masken getragen wurden),
auf einer mindestens 5 Stunden dauernden Flugreise zum Beispiel in derselben Reihe oder in den zwei Reihen vor oder hinter einem bestätigten COVID-19-Fall saßen (unabhängig vom Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske).
Es liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes, auch in schwer zu überblickenden Kontaktsituationen, z. B. in Schulklassen, eine Einstufung als enge Kontaktperson vorzunehmen und eine Quarantäne anzuordnen.“