AnnaleHUARCKH schrieb am 22.09.2021 15:21:
...entzieht ihnen die bisher gewährte Ersatzleistung, entzieht also gesunden Menschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, die Lebensgrundlage und ist dann ganz furchtbar entrüstet, wenn sich jemand zu einer Notwehrmaßnahme gezwungen sieht?
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Nö
Lohnfortzahlung (wie der Name sagt) ist Angelegenheit des Arbeitgebers.
Sie ist halt bei Quarantäne nicht gesetzlich vorgeschrieben. War der BDA dagegen.
Kopfschuss am Verkaufstresen als Notwehrmaßnahme wegen fehlender Lohnkostenerstattung für den Arbeitgeber?
Querdenker....:-D