AnnaleHUARCKH schrieb am 22.09.2021 15:21:
...entzieht ihnen die bisher gewährte Ersatzleistung, entzieht also gesunden Menschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, die Lebensgrundlage und ist dann ganz furchtbar entrüstet, wenn sich jemand zu einer Notwehrmaßnahme gezwungen sieht?
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Von welcher „Notwehrmassnahme“ reden Sie?