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Avatar von Kiefernwald
  • Kiefernwald

mehr als 1000 Beiträge seit 25.07.2014

Re: Die rechtliche Seite...

Jup (ich hatte es vor 3 Stunden hier schon mal eingestellt).

Ergänzt werden sollte, dass es anders als durch die Anwältin erwähnt, durchaus eine hierfür relevante Änderung des §56 IfSG im März 2020 gab. Dort wurde folgender Passus hinzugefügt:

„Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“

War das einfach nur Zufall, so unmittelbar vor dem politischen Kursschwenk in der dt. Corona-Politik? Ich weiß es nicht.

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