dass Sie individuell andere Erfahrungen gemacht haben, daraus eine Regel in Abweichung zur Gesetzeslage abzuleiten ist unzulässig.
PS: Mit ihrem Vater glaube ich gern, ich kenne auch einen ähnlichen Fall.
Gleichzeitig kenne ich auch den Fall des Todes eines 48-Jährigen infolge der Erstimpfung (Astra).
Ein jeder darf und sollte seine ganz eigene Risikoabwägung vollziehen und jeder andere sollte einen Teufel tun, dich da einzumischen. (Punkt)