multics schrieb am 24.09.2021 08:26:
Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz scheint dir unbekannt zu sein.
Nein. Doch auch das ist eine Sache der Legislative.
Es ist keine Sache der "Querdenker", ein Gesetz zu missachten weil sie GLAUBEN, es könnte bei seiner Entstehung das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht genügend beachtet worden sein.
Vor Allem genügt es nicht, halbe Artikel aus dem Grundgesetz zu zitieren, nur weil diese Aneinanderreihung von Worten gerade in den Kram passt - und der Rest eben nicht.