Du hast noch nicht verstanden, dass es keinen wirklichen Kontakt dafür braucht.
Das Amt behauptet, es hätte eine Meldung gegeben und du als Ungeimpfter bist dabei als Kontakt benannt worden. Ab in die Quarantäne!
Es muss nicht nachweisen, dass es diesen Kontakt, gar die Meldung, überhaupt wirklich gegeben hat. Nachweis durch Behauptung...
Würde mich nicht wundern, wenn die Gesundheitsämter bereits informiert sind, wer noch nicht geimpft ist und die Serienbriefe gerade an den Drucker geschickt werden...
Noch nicht einmal Beweislastumkehr gibt es hier, weil du ja gar nicht beweisen kannst, keinen "Risikokontakt" gehabt zu haben. Selbst wenn du vier Wochen lang deine Wohnung nicht verlassen hast, kannst du es nicht belegen und es wäre eine gegenüber der amtlichen Behauptung "minderwertige" Aussage, weil dieses immer mit "Gefahr in Verzug" argumentieren kann.