tomk schrieb am 20. Oktober 2012 11:34
> Ich kenne die Materie nun auch nicht gut genug, um zu sagen, ob es da
> international verbindliche Regeln gibt. Ich fürchte ... nein! Auch
> die Frage, wessen Recht nun eigentlich gilt ...
Da fürchtest du falsch. Das Verfahren ist nach internationalen
Vereinbarungen richtig abgelaufen. Auf einem Schiff gilt das Recht
des Flagglandes, wobei die internationalen Vereinbarungen durch
Ratifizierung in nationales Recht übernommen werden. Etwas, was für
mich auch der einzig logische Weg ist, daher hat mich interessiert,
wen du für zuständig halten würdest.
Btw. Eine der wenige Ausnahmen in denen das nationale Recht keinen
Vorrang hat, ist bei Schiffen und Flugzeugen von Piraten, die dürfen
von jedem staatlichen Schiff außerhalb der Hoheitsgewässer
aufgebracht werden und nach dem Recht des aufbringenden Staates
verurteilt werden. Lag hier aber nicht vor, da die an Bord eines
anderen Schiffes waren.
>
> Und dann wird's zum Schluss so sein, wie z.B. mit dem
> Atomwaffensperrvertrag: viele werden's ratifizieren, einige nicht.
> Und die werden dann entweder frisch und fröhlich weiter machen oder
> Zeter-und-Modio schreien!
Das internationale Seerecht funktioniert, was die Schifffahrt angeht,
überraschend gut. Könnte daran liegen, dass die seefahrenden Nationen
selber ein enormes wirtschaftliches Interesse daran haben...
> Ich kenne die Materie nun auch nicht gut genug, um zu sagen, ob es da
> international verbindliche Regeln gibt. Ich fürchte ... nein! Auch
> die Frage, wessen Recht nun eigentlich gilt ...
Da fürchtest du falsch. Das Verfahren ist nach internationalen
Vereinbarungen richtig abgelaufen. Auf einem Schiff gilt das Recht
des Flagglandes, wobei die internationalen Vereinbarungen durch
Ratifizierung in nationales Recht übernommen werden. Etwas, was für
mich auch der einzig logische Weg ist, daher hat mich interessiert,
wen du für zuständig halten würdest.
Btw. Eine der wenige Ausnahmen in denen das nationale Recht keinen
Vorrang hat, ist bei Schiffen und Flugzeugen von Piraten, die dürfen
von jedem staatlichen Schiff außerhalb der Hoheitsgewässer
aufgebracht werden und nach dem Recht des aufbringenden Staates
verurteilt werden. Lag hier aber nicht vor, da die an Bord eines
anderen Schiffes waren.
>
> Und dann wird's zum Schluss so sein, wie z.B. mit dem
> Atomwaffensperrvertrag: viele werden's ratifizieren, einige nicht.
> Und die werden dann entweder frisch und fröhlich weiter machen oder
> Zeter-und-Modio schreien!
Das internationale Seerecht funktioniert, was die Schifffahrt angeht,
überraschend gut. Könnte daran liegen, dass die seefahrenden Nationen
selber ein enormes wirtschaftliches Interesse daran haben...