Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

414 Beiträge seit 25.03.2021

Re: Widerstandsrecht

Eine rechtswidrige Räumung durch die Polizei ist kein Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt zu beseitigen.
Und Rechsbeugung durch einen einzigen Amtsrichter auch nicht.

Den Fehler machen Viele. Nazideutschland wurde auch nicht an einem Tag eingeführt. Man muss den Anfängen wehren, sonst verliert man in einem schleichenden Prozess Salamischeibchen für Salamischeibchen Alles, und irgendwann hat man bereits zu viel verloren um sich noch effektiv zu wehren.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten