Hagjo1 schrieb am 15.07.2024 21:41:
...für jeden, "den Putins Friedenswillen" und sein Agieren zuriefst zuwider ist, kann es gar keine andere Feststellung als die , in der Artikelüberschrift gemachte, geben, oder?
Wäre schön, wenn "zu tiefst zuwider" bei allen völkerrechtlichen vergehen eine politisch relevante Kategorie wäre.