Ansicht umschalten
Avatar von Wagenrecht
  • Wagenrecht

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2021

Re: Laut meiner Steuererklärung ...

Das ergibt immer noch keinen Sinn. wie Sie das darstellen.

Sie haben das, was Sie an Einkommensteuervorauszahlung bezahlt haben vollständig erstattet bekommen. Deswegen können Sie nicht noch mehr erstattet bekommen. Sie haben also keine Einkommensteuer bezahlt.

Die Kosten, die Sie hätten geltend machen können, waren höher als das, was nötig war, um die Einkommensteuervorauszahlungen vollständig zurück zu erhalten. Da Ihre Frau wegen Studium entsprechend in der gemeinsamen Veranlagung wirkt.

Sie haben als Paar also ein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag. Das ist nicht ungewöhnlich. Laut Bescheid können Sie in kommenden Jahren noch Kosten oder was auch immer i.H.v. 2500 Euro geltend machen. Ist doch super. Ein Verlustvortrag. Sie haben ein Guthaben. Das Sie bei zukünftigen Steuerzahlungen, wenn sie dann irgendwann mal entstehen, steuermindernd einbringen können. Wo ist da eine Steuerungerechtigkeit?

Wäre natürlich hilfreich gewesen, wenn die Ausschüttung der CO2-Steuereinnahmen erfolgt wäre statt niedergebrüllt zu werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.02.2022 18:09).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten