kaept'n finn schrieb am 11.10.2017 09:42:
DAUerlutscher schrieb am 10.10.2017 14:46:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Der Argumentation würde ich folgen, wenn die Netzbetreiber keine Unternehmen in Privatbesitz wären. Das niederländische Privatunternehmen Tennet als "Allgemeinheit" im Sinne des deutschen Grundgesetzes zu bezeichnen, wäre mir etwas zu weit hergeholt. Auch mache ich mir wenig Hoffnung, dass die Netzbetreiber die geldwerten Vorteile, die aus der einmaligen Abfindung erwachsen, sobald sich diese amortisiert hat, direkt an die "Allgemeinheit" durchreichen werden.
Finn
Das fürchte ich auch.
- Ob es allerdings für die Allgemeinheit besser ist, den hiesigen Furchenadel mit diesem vielen Geld zu stopfen... das muss doch auch hinterfragt werden, finde ich.
Die verseuchen nun schon seit Harzehnten unser Grund- und auch Oberflächenwasser mit ihrer "konventionellen" Landwirtscaft.
Die Politiik mach ihnen das, im Verein mit der Agrarchemie geradezu zum Vergnügen.
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Man könnte darüber noch länger räsonieren. Aber eines ist doch sicher: Die Renten ! B-)
- Ähm.. und natürlich auch, dass niemand... read my Lips... NIEMAND in den Vorständen der "Netzbetreiber" auch nur im Traum daran denkt, irgendwelche geldwerten Vorteile an die "Allgemeinheit" durchzureichen.
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Das würde sie nämlich nicht nur um ihre Boni, sondern auch direkt in's Gefängnis bringen, wg. Untreue.
So und nicht anders schaut's induLa aus, Freunde. B-)
Gruss,
d.