Die Vergiftung von Trinkwasser ist ebenso wie die mit der Ausbringung von Agrargiften
verbundene nachhaltige Schädigung von Mensch und Natur durch keinen finanziellen Ausgleich -egal nach welcher Berechnungsgrundlage- abzugelten. Wollen wir das dann auch bei z.B. Vergewaltigung so handhaben? Vielleich den Prostituiertenlohn als Berechnungsgrundlage?
Solche Leute nannte man früher Brunnenvergifter. Den Tätern und ihren politischen Handlangern ist das Handwerk zu legen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.10.2017 14:53).