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  • 486DX4-160

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Re: Eigentum an Grund und Boden auf eine Tiefe von 2m begrenzen. Voila.

DAUerlutscher schrieb am 10.10.2017 22:48:

486DX4-160 schrieb am 10.10.2017 22:15:

Laury schrieb am 10.10.2017 17:18:

Also, mit anderen Worten: Per Gesetz enteignen.

Ja, aber ich glaube der Deutsche Bauernverband hat das durchaus berücksichtigt und kann nur gewinnen:
Die fällige Entschädigungszahlung wäre mindestens so hoch wie das, was die Bauern jetzt schon kriegen.

Wieso das ?
Entschädigung heist Wiedergutmachung eines Schadens.
Der Schaden besteht darin, dass der Boden aufgegraben wird.
Dadurch kommt es einmalig zu einem Ernteausfall.
Nur dieser muss ersetzt werden, Punkt.
[...]

Es geht um Entschädigung bei Enteignung, s.o.

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