DAUerlutscher schrieb am 10.10.2017 22:48:
486DX4-160 schrieb am 10.10.2017 22:15:
Laury schrieb am 10.10.2017 17:18:
Also, mit anderen Worten: Per Gesetz enteignen.
Ja, aber ich glaube der Deutsche Bauernverband hat das durchaus berücksichtigt und kann nur gewinnen:
Die fällige Entschädigungszahlung wäre mindestens so hoch wie das, was die Bauern jetzt schon kriegen.Wieso das ?
Entschädigung heist Wiedergutmachung eines Schadens.
Der Schaden besteht darin, dass der Boden aufgegraben wird.
Dadurch kommt es einmalig zu einem Ernteausfall.
Nur dieser muss ersetzt werden, Punkt.
[...]
Es geht um Entschädigung bei Enteignung, s.o.