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Avatar von Falk1
  • Falk1

mehr als 1000 Beiträge seit 15.07.2005

Re: Eigentum an Grund und Boden auf eine Tiefe von 2m begrenzen. Voila.

Dann auch in der Höhe 2m über den höchsten Punkt des Gebäudes. Darüber hinaus der der Luftraum von jedermann benutzt werden.

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