DAUerlutscher schrieb am 10.10.2017 14:46:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Der Argumentation würde ich folgen, wenn die Netzbetreiber keine Unternehmen in Privatbesitz wären. Das niederländische Privatunternehmen Tennet als "Allgemeinheit" im Sinne des deutschen Grundgesetzes zu bezeichnen, wäre mir etwas zu weit hergeholt. Auch mache ich mir wenig Hoffnung, dass die Netzbetreiber die geldwerten Vorteile, die aus der einmaligen Abfindung erwachsen, sobald sich diese amortisiert hat, direkt an die "Allgemeinheit" durchreichen werden.
Finn