Die Gestehungskosten von Windstrom sind hauptsächlich bestimmt durch zwei Anteile:
1. Die Windturbine selbst, ihre Installation und Wartung
2. und die Kosten von Leuten, die an der WKA etwas verdienen wollen.
Zu 2. gehören die Kreditgeber und die Investoren und einige, die nicht viel leisten, aber trotzdem gut daran verdienen. Dazu gehören u.a. die Verpächter des Landes.
Typischerweise haben die Anlagen heute eine Größe von ca. 3 MW (in den windstarken Gebieten an der Küste auch mehr).
Gemäß dem Artikel werden Pachteinnahmen von 130.000 Euro und 70.000 Euro aus einer Umlage erzielt. In Hessen wird man kaum mehr als 2000 Volllaststunden erzielen können.
Diese leistungslosen Kosten von 200.000 Euro / (3000 kW * 2000h) belasten die Stromgestehungskosten mit 3,3 ct/kWh. Jetzt versteht man auch warum der maximale Gebotspreis für die Windstromauktionen um 25% erhöht werden musste.
Da die Gemeinde nur einen geringen Teil des erzeugten Stromes selbst verbrauchen wird, subventioniert der Rest des Landes die Gemeinde. Aus Sicht der Gemeinde eine schöne Sache, nur wenn alle Gemeinden das machen, ist das ein Nullsummenspiel. Alle müssen mehr für den Strom zahlen, damit sie alle kassieren können.