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mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2022

Na gaaanz so leicht ist es wohl doch nicht.

Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier, über das zuerst die „Berliner Morgenpost“ (Freitag) berichtete und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die Fachleute hingegen ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen selbst ein.

https://www.morgenpost.de/berlin/article237110103/Expertenkommission-Landesregelung-zu-Enteignungen-moeglich.html

Und ob es die Gerichte ebenso wie die "Experten" sehen muss man abwarten!

Ich hoffe doch sehr, die Anwaltskanzlei die Berlin so gerne "berät" und vertritt ist nicht Teil dieser Expertenkommission. Denn deren Interesse Berlin in einem Verfahren mit einem Streitwert von mehreren Milliarden zu vertreten, ist wohl nicht zu übersehen.

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