B.Eckstein schrieb am 09.12.2022 12:59:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Ob die Allgemeinheit hier profitieren wird wage ich zu bezweifeln. Die zahlen dann die höheren Schuldberg mit Steuern und Abgaben ab.
Bei der Enteignung profitieren nur die jetzigen Mieter sonst niemand.