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  • Friedstein

350 Beiträge seit 14.09.2022

Re: Hallo CDU? GG Art. 14

B.Eckstein schrieb am 09.12.2022 13:37:

khr schrieb am 09.12.2022 13:22:

B.Eckstein schrieb am 09.12.2022 12:59:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

Ob die Allgemeinheit hier profitieren wird wage ich zu bezweifeln. Die zahlen dann die höheren Schuldberg mit Steuern und Abgaben ab.

Bei der Enteignung profitieren nur die jetzigen Mieter sonst niemand.

Deshalb ist eine Enteignung nicht immer eine gute Sache. Aber sie von vornherein ausschliessen, ist auch nicht legitim. Die Wohnungunternehmen sollen schon Geld verdienen, aber auch ihren Pflichten nachkommen.

Welchen Pflichten kommen sie denn nicht nach?
Dort wo alles kaputt ist und marode, das sind die Landeseigenen Wohnung von Berlin.

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