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Re: Wenn es die Ukraine gewesen wäre, dann wäre es vermutlich völkerechtlich ...

Karl Sten schrieb am 22.05.2023 15:43:

... sogar eine legale Aktion gewesen.

Dann natürlich dürfte die Ukraine Russland im Rahmen eines Krieges in jeder Form wirtschaflich schädigen - auch beim Handel mit Neutralen.

Für die Störung des Handels auf See gibt es sogar eine allgemein anerkannte Übereinkunft.

Das Prisenrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Prisenrecht

Praktisches Beispiel:

Wenn zum Beispiel ein spanischer Frachter nachweislich Kriegsgerät für die Ukraine an Bord hat, dann darf - völlig legal - ein russisches Kriegsschiff diesen Frachter in internationalen Gewässern überprüfen. Findet die russische Marine dann Konterbande an Bord darf sie das Schiff und die Fracht beschlagnahmen. Und u.U. sogar versenken.

Das funktioniert natürlich nur, wenn das Schiff alleine unterwegs ist. Wenn das Schiff z.B durch eine Fregatte der NATO geschützt wird, dann dürfte die russische Fregatte Probleme haben eine Inspektion durchzusetzen ohne den 3. Weltkrieg anzufangen.

OK Pipelines sind keine Schiffe - haben aber die gleiche Aufgabe wie Tanker und liegen in internationalen Gewässern. Rechtanwälte finden da sicherlich einen Dreh.

Für Dich müssten auch die Terroranschläge der Islamisten legale Aktionen sein, schließlich wurden etliche derer Länder völkerrechtswidrig angegriffen und in Schutt und Asche gebombt. Von den Hunderttausenden zivilen Opfern wollen wir mal nicht reden.

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