Ohne Zahlungsausgleich für die Eigentümer versteht sich.
Man darf dabei schon erwähnen, dass diese Regelung nur bis zum Ende des Kriegsrechts gilt und die Eigentümer dann wieder übernehmen dürfen und entschädigt werden sollen.
Ohne Zahlungsausgleich für die Eigentümer versteht sich.
Man darf dabei schon erwähnen, dass diese Regelung nur bis zum Ende des Kriegsrechts gilt und die Eigentümer dann wieder übernehmen dürfen und entschädigt werden sollen.