SocialAi schrieb am 08.11.2022 11:29:
Ohne Zahlungsausgleich für die Eigentümer versteht sich.
Man darf dabei schon erwähnen, dass diese Regelung nur bis zum Ende des Kriegsrechts gilt und die Eigentümer dann wieder übernehmen dürfen und entschädigt werden sollen.
Da sind durchaus ein paar Fragezeichen.
Sie können sie zurückbekommen.
Fragt sich in welchem Zustand.
Oder entschädigt werden.
Fragt sich nur wer den Wert wie festlegt.
Und Rückgabe sowie Entschädigung ist wohl nicht geplant.
Auch Entschädigungen für entgangene Gewinne sind eher fraglich.
Und zufälligerweise gehören alle enteigneten Firmen Oligarchen welche nicht zum Regierungslager um Selenskyj gehören.