SocialAi schrieb am 08.11.2022 11:29:
Ohne Zahlungsausgleich für die Eigentümer versteht sich.
Man darf dabei schon erwähnen, dass diese Regelung nur bis zum Ende des Kriegsrechts gilt und die Eigentümer dann wieder übernehmen dürfen und entschädigt werden sollen.
Die Unternehmen sind aktuell defizitär, insofern waren die Eigentümer evtl. froh, dass sie verstaatlicht wurden. Von wegen Vergesellschaftung der Verluste.