kitsab schrieb am 08.11.2022 20:49:
Wenn der E-Auto Besitzer an der Autobahn für 55cent+/kWh sein Fahrzeug lädt um nach Hause zu kommen.
Dann wird lädt er den Rest zuhause, allerdings wird dann ggf. auch Strom entzogen der zuvor teuer betankt wurde.
Der E-Autofahrer, der unterwegs für 55ct/kWh lädt muss mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein, wenn er da mehr geladen hat, als er braucht um mit 2%Restladung zu Hause anzukommen. Da ist dann einfach kein teurer Strom mehr im Akku.
Des weiteren Akkus haben eine gewisse Anzahl von Ladezyklen, die sich auf die Lebenszeit und die Kapazität auswirken- bekommt der E-Auto besitzer diese Abnutzung vergütet?
Bei den geringen Leistungen und Ladehüben, die beim netzdienlichen Laden auftretet wirken sich diese Ladezyklem positiv auf die Batteriegesundheit aus. Da muss der E-Autobesitzer froh sein, wenn ihm das nicht in Rechnung gestellt wird.
Wie ist das dann mit der benötigen Kapazität um spontan oder auch geplant das Fahrzeug zu nutzen.
Was soll schon damit sein?
Das Konzept sieht vor, dass die netzdienliche Entladung nicht unter 50% SoC statt findet.
Man stelle sich vor, man benötigt das Fahrzeug dringend spontan um ggf. ein Familienmitglied zur ärtzlichen Notversorgung zu bringen.
Man stelle sich vor, es gäbe einen Notarzt, den man in diesem Fall rufen könnte, der dann mit Blaulicht viel schneller da wäre, als man selbst ins Krankenhaus fahren könnte...
Und dann ist das Fahrzeug nahezu leer weil eine übermäßige Netzlast ausgeglichen werden muss.
Wie gesagt, das Konzept garantiert 50% Minimum. Wenn das nicht reicht ist die Fahrt wohl nicht mehr spontan.
Das ist zwar alles "nett ausgedacht", aber es gibt noch viele Punkte die meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht sind.
Ja, vor allem von Dir nicht.
bye
TT