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mehr als 1000 Beiträge seit 18.03.2009

Das Problem ist nicht Art. 7 Abs. 3, sondern Art. 4 Abs. 2 GG

Dort ist die Rede von "Die ungestörte Religionsausübung wird
gewährleistet."

Das Problem liegt darin, dass der Staat sich hiermit verpflichtet,
den Bau von Kirchen, Moscheen, Synagogen etc. und die Ausbildung von
Menschen, die ihren Glauben verbreiten wollen, aktiv zu UNTERSTÜTZEN.
Meines Erachtens eine unzulässige Bevorteilung privater
Überlebensversicherungskonzerne.

Es würde in der Praxis keine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit
geben, würde man Art. 4 Abs. 2 GG ersatzlos streichen, DENN...

Art. 4 Abs. 1 GG garantiert die freie Religionsausübung, ohne
staatliche Eingriffe, wie Verfolgung, Folter usw.

Aber eine aktive Unterstützung der Religionsausübung seitens des
Staates - DAS ist das Problem. Da kann jeder Religionsverein ankommen
und sagen, er möchte hier und da ein Gotteshaus bauen - bitte
unterstützt mich mal dabei, lieber Steuerzahler. Und wenn Ihr das
nicht macht, verstoßt Ihr gegen Eure eigene Verfassung.

Und so kommt es eben, dass an allen möglichen Stellen der Staat sogar
VERPFLICHTET ist, die Religionsausübung zu gewährleisten. Gibt es
keine Prediger? Müssen halt welche staatlich ausgebildet werden! Gibt
es keine Häuser? Müssen halt welche gebaut werden? Gibt es keinen
Religionsunterricht (warum auch)? Muss er halt in staatlichen Schulen
angeboten werden. Dürfen die Kirchen selbst keine Steuern erheben?
Muss sie halt der Staat eintreiben.

Über Art. 4 Abs. 2 GG ist all das möglich.

Das führt dann u.a. zu den seltsamen Argumentationen, wenn es z.B. um
die Anerkennung von Scientology als "Kirche" geht. Die verbreiten
keinen größeren Schwachsinn als die anderen Überlebensversicherer,
aber man will sie halt nicht an die Pfründe ran lassen. Würde man
Art. 4 Abs. 2 GG abschaffen, könnte man locker sagen: Okay, Du willst
eine Kirche bauen und Leute ausbilden? Dann mach mal - und finanzier
das selbst! Denn hier gilt Trennung zwischen Staat und Kirche.

Aber nicht so in Deutschland. Art. 4 Abs. 2 GG verhindert das. Es ist
der "Kirchenartikel", über den sie ALLES vom Staat (und von uns)
fordern können, in dem sie nur behaupten müssen, wir würden sie in
ihrer Religionsausübung nicht ausreichend unterstützen.
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