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  • ein-spunk

mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.2002

Grundgesetz, Religionsunterricht

GG 7/3 sehe, bzw. lese ich anders.

Die Grundgesetzer schruben:
"(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ->* mit
Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen *<- ordentliches Lehrfach.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der
Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Religionsgemeinschaften erteilt.
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden,
Religionsunterricht zu erteilen. "

Sie schruben aber auch:
"(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme
des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."

Ich persönlich hätte das eher in etwa so geschrieben:

"(1) Das gesamte Schulwesen steht in Trägerschaft des Staates."

"(3) Werbung und Beeinflussung durch Firmen, Vereine und sogenannte
Religionsgemeinschaften in Schulen ist untersagt. Der Versuch ist
strafbar.
Private Schulen sind untersagt."

Leider steht aber das GG 7/3 s.o. festgeschrieben.
Sollte man das ändern ?

Zum Interview:
Zitat:
"Mit dem Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes, das den
bekenntnisgebundenen Religionsunterricht vorschreibt,"

ist falsch.

Man müßte schon ziemlich klerikalenthusiastisch sein um so etwas aus
7/3 herauslesen zu können.
Der Rest des Artikel ist nachrangiger Humbug.


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