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  • Schnauzer

294 Beiträge seit 14.12.2010

Re: Grundgesetz, Religionsunterricht

ein-spunk schrieb am 26. Juli 2011 02:25
> "(1) Das gesamte Schulwesen steht in Trägerschaft des Staates."
>
> "(3) Werbung und Beeinflussung durch Firmen, Vereine und sogenannte
> Religionsgemeinschaften in Schulen ist untersagt. Der Versuch ist
> strafbar.
> Private Schulen sind untersagt."

Unterschriebe ich weitestgehend. Aber wo ist Absatz (2) geblieben?

(Weitestgehend: In einem klar umfaßten Rahmen hielte ich Werbung
durch Vereine, Parteien und Religionsgemeinschaften für vertretbar
und sogar für sinnvoll. An meiner Schule gab es z.B. früher ein
Brett, da durften die Jugendorganisationen der Parteiene ihre
Aushänge machen. Einige wenige Schüler haben da sogar drüber
diskutiert.)

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