Selbst für EU-Bürger gelten Auflagen bei der Niederlassung in anderen
EU-Staaten. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme anderer EU-Staaten
ist bekanntlich selbst für EU-Bürger ausgeschlossen. Sie dürfen sich
nur dann in einem anderen EU-Staat niederlassen, wenn sie sich auch
selbst versorgen können. Wovon man bei den Flüchtlingen, um die es
hier geht, wohl nicht ohne weiteres ausgehen kann.
Und mal ehrlich: Wem es wirklich in erster Linie darum geht, sich in
Sicherheit zu bringen, für den dürfte es nur eine untergeordnete
Rolle spielen, ob er nun in Deutschland, Dänemark oder Schweden
unterkommt.
EU-Staaten. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme anderer EU-Staaten
ist bekanntlich selbst für EU-Bürger ausgeschlossen. Sie dürfen sich
nur dann in einem anderen EU-Staat niederlassen, wenn sie sich auch
selbst versorgen können. Wovon man bei den Flüchtlingen, um die es
hier geht, wohl nicht ohne weiteres ausgehen kann.
Und mal ehrlich: Wem es wirklich in erster Linie darum geht, sich in
Sicherheit zu bringen, für den dürfte es nur eine untergeordnete
Rolle spielen, ob er nun in Deutschland, Dänemark oder Schweden
unterkommt.