Die Notwendigkeit von Gender Studies egibt sich indirekt aus dem Grundgesetz:
Artikel 3:
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Dafür müssen diese Nachteile natürlich benannt werden.