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  • EoltheDarkelf

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2003

Einiges verstehe ich nicht...

1. Wenn Gravenreuth Erfolg gehabt, und die Domain erhalten hätte oder
sie (zu seinen Gunsten) versteigert worden wäre, was hätte das
genützt? Die Taz wäre die Domain losgewesen, aber die eingetragene
Marke "TAZ" hätte sich weiterhin in ihrem Besitz  befunden, und damit
hätte sie doch vom neuen Besitzer unter Berufung auf das Markenrecht
jederzeit die Herausgabe der Domain fordern können.. So wie wir das
von Müller-Milch, den T-Komikern und zahlreichen anderen Fällen
kennen.

2. Ich habe mal gelernt, das ein Brief als zugestellt gilt, wenn er
in meiner persönlichen Einflussphäre, z.B. meinem Briefkasten
angekommen ist. Das gilt zumindest wenn mir jemand eine Abmahnung
schickt. Wenn ich auf die nicht reagiere bekomme ich Ärger, egal ob
der Brief "in meinem Chaos" untergagangen ist. Das gilt sogar wenn
ich im Urlaub bin und meinen Briefkasten objektiv garnicht leeren
kann. Gelten für Rechtsanwälte andere Massstäbe?

3. Warum um alles in der Welt verschickt die Taz solche wichtigen
Papierchen nicht als Einschreiben?
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