> 3. Warum um alles in der Welt verschickt die Taz solche wichtigen
> Papierchen nicht als Einschreiben?
a) Spätestens seitdem die Deutsche Post nicht mehr hoheitlich tätig
ist, ist das Einschreiben als Nachweis der Versands oder Erhalts
einer Sendung praktisch wertlos. Es ist nur noch eine Art
privatrechtliche Versicherung für den Absender gegen den Verlust der
Sendung.
b) Herr G. hat in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gehandelt,
nicht als Privatmensch. Rechtsanwälte gelten in Deutschland als sog.
Organe der Rechtspflege (wie auch die Gerichte und die
Staatsanwaltschaften). An die braucht in Deutschland nicht mit
Zustellungsurkunden zugestellt zu werden - und wird es auch
tatsächlich nicht gemacht. Zivilprozeß- und Strafprozeßordnung regeln
das. Hier wird unterstellt, daß Schreiben zur Kenntnis gelangen. Es
braucht also keinerlei Bestätigung des Erhalts.