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  • Keppla

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re

cassiel schrieb am 18. September 2007 11:24

> Also ich könnte mir denken, dass die Richterin den Satz "Die
> Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." nicht ganz zufällig
> hat fallen lassen.

Das darf man wohl annehmen

> Die kann man doch quasi als Kronzeugin für einen Entzug der Zulassung
> anführen, gerade wenn es noch eine Ermessensfrage ist.

Warum Krozeugin? Erlässt man ihr dann ihre Strafe?
Davon ab ist sie ja nichtmal Zeugin, sie hat ja auch nichts direkt
mitbekommen, sondern lediglich die ihr vorgetragenen Positionen
bewertet.
Das Protokoll des Verfahrens, in dem FvG zugibt, dass er mangelndes
Rechtswissen hat, sollte reichen.

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