Solid schrieb am 30. März 2012 06:38
> "Verfassungsfeindlich" ist letztlich ein Kampfbegriff derer, die an
> der Macht klebend davon nicht getrennt werden wollen.
Das ist schon klar, der Verfassungsschutz ist eine Geheimpolizei zur
Stützung der etablierten Machthaber (wobei wir ja nicht mal eine
Verfassung haben). Inzwischen sind die ja offenbar sogar in Morde
verstrickt.
Die pdv will einen Staat auf privatrechtlicher Basis und das
bedeutet, eine totale Umkrempelung der Staatsorganisation und ohne
eine neue Verfassung ginge das nicht.
Das Grundgesetz weitet mit seinem im Geltungsbereich unbestimmten
Artikel über die Menschenwürde seinen Geltungsanspruch auf die
gesamte Menschheit aus und ist damit Grundlage der Politik deutsches
Geld für alle, und sein Artikel über die gesellschaftliche Dimension
des Eigentums ist Grundlage der schleichenden Enteignung und würde in
letzter Konsequenz auch eine komplette Verstaatlichung allen Besitzes
ermöglichen.
Eine Verfassung für einen Staat mit privatem Staatsrecht müßte mit
der Freiheit der Staatsbürger beginnen und dieser alles unterordnen.
> "Verfassungsfeindlich" ist letztlich ein Kampfbegriff derer, die an
> der Macht klebend davon nicht getrennt werden wollen.
Das ist schon klar, der Verfassungsschutz ist eine Geheimpolizei zur
Stützung der etablierten Machthaber (wobei wir ja nicht mal eine
Verfassung haben). Inzwischen sind die ja offenbar sogar in Morde
verstrickt.
Die pdv will einen Staat auf privatrechtlicher Basis und das
bedeutet, eine totale Umkrempelung der Staatsorganisation und ohne
eine neue Verfassung ginge das nicht.
Das Grundgesetz weitet mit seinem im Geltungsbereich unbestimmten
Artikel über die Menschenwürde seinen Geltungsanspruch auf die
gesamte Menschheit aus und ist damit Grundlage der Politik deutsches
Geld für alle, und sein Artikel über die gesellschaftliche Dimension
des Eigentums ist Grundlage der schleichenden Enteignung und würde in
letzter Konsequenz auch eine komplette Verstaatlichung allen Besitzes
ermöglichen.
Eine Verfassung für einen Staat mit privatem Staatsrecht müßte mit
der Freiheit der Staatsbürger beginnen und dieser alles unterordnen.