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  • Nummer Eins

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2008

§28 greift nicht

Das wäre der Fall, wenn sich z.B. ein Deutscher freiwillig als Söldner für einen afrikanischen Diktator verdingt.

Die sog. "Deutschtürken" sind aber zum Dienst in der türkischen Armee VERPFLICHTET (können sich aber freikaufen, was Erdogan Milliarden-Einnahmen beschert), und nach geltender Gesetzeslage kann ihnen deswegen nicht die dt. Staatsbürgerschaft entzogen werden.

"Ausbaufähig"? Ausbaufähig ist alles, man kann auch das GG ändern, 2/3 Mehrheit vorausgesetzt, aber warum so umständlich? Weg mit dem Integrationshemmnis Doppelpass und fertig ist die Laube!

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