Ansicht umschalten
Avatar von Nummer Eins
  • Nummer Eins

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2008

Art.16 GG: "Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden"

Dann zeige mir mal, wie das gehen soll:

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Warum sollte man überhaupt jemanden, der nicht bereit ist, seine bisherige Staatsbürgerschaft abzulegen, sich also eindeutig zu Deutschland zu bekennen die deutsche Staatsbürgerschaft (und damit doppelt so viel Wahlrecht wie Otto Normalverbraucher) erst schenken, damit man sie ihm später ggf. entziehen könnte?
Was für einen Sinn sollte das machen?

Was für einen Sinn macht das, wenn "Deutsch"-Türken überwiegend hier die unsoziale undemokratische Verräterpartei SPD und dort den Islamofaschisten Erdogan wählen?
Dann möchte ich auch in der Türkei wählen. Erdogan wäre nicht mein Kandidat!

Der Doppelpass ist großer Mist, ein klares Integrationshindernis.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten