Ansicht umschalten
Avatar von Nummer Eins
  • Nummer Eins

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2008

Und warum nimmt die Zahl zu?

Weil die Groko vor drei Jahren die Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern die bis 21 mindestens acht Jahre hier gelebt haben abgeschafft hat, ein Riesenfehler!
Im Moment betrifft das hauptsächlich Türken, in Zukunft viele Araber.

Das ist so nicht absolut möglich, manche Staatsbürgerschaften KANN man nicht abgeben. Mehr als eine Rückkehr zur möglichst seltenen Ausnahme halte ich für kaum machbar weil man sonst Bürger bestimmter Staaten vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ausschließt.

Das ist alleine schon eine Frechheit, dass Staaten behaupten, Menschen gehörten für immer ihnen.

Man kann den ausländischen Pass hinterlegen und sich verpflichten von Rechten, die aus der ausländischen Staatsbürgerschaft resultieren (z.B. Wahlrecht) keinen Gebrauch zu machen und erklären, dass man daraus resultierende Pflichten gegenüber jenem Ausland nicht anerkennt.

Nein §17/28 greift nicht. Sonst würden viele "Deutschtürken" ja aus der dt. Staatsbürgerschaft rausfallen,

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ...

Ist das so schwer zu verstehen?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten