Guckstu schrieb am 04.08.2024 23:02:
Erstmal wäre meine Gegenfrage an dich, ob es diese Klausel überhaupt gegeben hat.
Und wie du ihre Existenz belegen möchtest.
diese info stammt von gasprom selbst damals auf telegram direkt nachdem die turbine in deutschland ankam ich hab aber keine lust das jetzt wieder rauszusuchen wissen ist eine holschuld. ich habe dich zum wasser geführt trinken musst du selbst eines sei dazu aber gesagt siemens energy UK hat das weder bestätigt noch dementiert was bedeutet man wollte sich nicht in die karten schauen lassen womöglich auch aus angst das falsche zu sagen aber das ist spekulation.
btw bezüglich der sanktionen:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kanada-sanktionen-nord-stream-1-101.html
Kanada hatte Lieferung nach Deutschland akzeptiert
Kanada hatte wegen der Sanktionen gegen Russland einen direkten Rücktransport der Turbine abgelehnt, aber eine Lieferung nach Deutschland zur anschließenden Weitergabe nach Russland akzeptiert. Russland hatte zuvor seine Gaslieferungen nach Deutschland durch die Pipeline Nord Stream 1 gedrosselt und dies mit der fehlenden Turbine begründet, die in Kanada von Siemens Energy gewartet wurde.
ich hatte also recht 😉 die kanadische regierung hat zusammen mit der deutschen regierung aufgrund der erlassenen sanktionen in kanada über eine ausnahme genehmigung über russlands kopf hinweg entschieden das die turbine nicht direkt nach russland geliefert wird sondern nur nach deutschland. das russland das nicht so lustig findet wenn fremde und womöglich feindlich gesinnte staaten über ihr eigentum bestimmen kann ich nachvollziehen besonders wenn in geschlossenen verträgen mit firmen die regierungen nichts angehen und wo sie keine entscheidungsgewalt haben womöglich etwas anderes steht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.08.2024 23:18).