alternativefaktoren schrieb am 04.08.2024 23:14:
Guckstu schrieb am 04.08.2024 23:02:
Erstmal wäre meine Gegenfrage an dich, ob es diese Klausel überhaupt gegeben hat.
Und wie du ihre Existenz belegen möchtest.diese info stammt von gasprom selbst damals auf telegram direkt nachdem die turbine in deutschland ankam
Dass Gazprom das frei erfunden haben könnte, ist dir nie in den Sinn gekommen, hm?
ich hab aber keine lust das jetzt wieder rauszusuchen wissen ist eine holschuld.
Nein, wer steile Behauptungen aufstellt, hat eine Bringschuld.
ich habe dich zum wasser geführt trinken musst du selbst
Ich muss nicht aus jedem Loch trinken, an das mich jemand führt.
Erstmal soll er mir erklären, warum überhaupt. Und wie er sicher ist, dass das kein Schlammloch ist.
Mannmannmann. Einfach steile Behauptungen aufstellen und wenn man das nicht glaubt, einfach die Begründung liefern, sondern sagen, die soll man sich selbst aus den Fingern saugen, das hat mit Diskussion nichts mehr zu tun, sondern mit man soll dir deine Bringschulden einfach abnehmen.
Nee, so nicht, mein Lieber.
eines sei dazu aber gesagt siemens energy UK hat das weder bestätigt noch dementiert
Gibt es dazu eine Aussage von denen?
Oder ist das auch so eine windige Geschichte von Gazproms Telegram-Channel?
was bedeutet man wollte sich nicht in die karten schauen lassen womöglich auch aus angst das falsche zu sagen aber das ist spekulation.
Eben.
Spekulation hilft beim Belegen nix.
btw bezüglich der sanktionen:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kanada-sanktionen-nord-stream-1-101.html
Ah, die Intervention hat Kanada dazu bewegt, eine Ausnahmeregelung zu erlassen.
Macht so Sinn.
Dass Kanada die Ausnahmeregelung widerruft, nachdem klar ist, dass Russland die Turbine gar nicht mehr haben will, ist dann nur konsequent.
Kanada hatte Lieferung nach Deutschland akzeptiert
Kanada hatte wegen der Sanktionen gegen Russland einen direkten Rücktransport der Turbine abgelehnt, aber eine Lieferung nach Deutschland zur anschließenden Weitergabe nach Russland akzeptiert. Russland hatte zuvor seine Gaslieferungen nach Deutschland durch die Pipeline Nord Stream 1 gedrosselt und dies mit der fehlenden Turbine begründet, die in Kanada von Siemens Energy gewartet wurde.
ich hatte also recht 😉 die kanadische regierung hat zusammen mit der deutschen regierung aufgrund der erlassenen sanktionen in kanada über eine ausnahme genehmigung über russlands kopf hinweg entschieden das die turbine nicht direkt nach russland geliefert wird sondern nur nach deutschland.
Normalerweise ist das dem Auftraggeber völlig egal, auf welchem Weg ein Teil geliefert wird.
Warum hätte Russland überhaupt ein berechtigtes Interesse daran, den Lieferweg festlegen zu wollen?
Jetzt mal davon abgesehen, dass es ziemlich fraglich ist, dass so eine Beschränkung überhaupt in irgendwelchen Verträgen drinsteht; DEN Teil deiner Behauptungen hast du nicht belegt und damit ist die Schlusskette immer noch nicht gültig.
das russland das nicht so lustig findet wenn fremde und womöglich feindlich gesinnte staaten über ihr eigentum bestimmen kann ich nachvollziehen besonders wenn in geschlossenen verträgen mit firmen die regierungen nichts angehen und wo sie keine entscheidungsgewalt haben womöglich etwas anderes steht.
Ja, aber stand es denn in irgendeinem Vertrag?
Und warum hätte es in einem Vertrag drinstehen sollen?
Diese Verträge sind ja zu Zeiten entstanden, als man sich noch nicht feindliche gegenübergestanden ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.08.2024 23:27).