Selbstverteidigungsrecht:
Definition Selbstverteidigungsrecht - Recht einer Person, sich selbst oder eine dritte Partei vor unmittelbar drohender oder aktuell stattfindender rechtswidriger Gewalt zu schützen.
Du meinst also ernsthaft das die Öltransfer von Russland nach Ungarn klar unter das Selbstverteidigungsrecht fällt?
War mir so nicht klar, sicherlich kannst du Urteile dazu bringen.
...und zu deinem weiteren Einstellungen.
Ich finde es Besorgnis erregend, wenn in der EU Wiederspruch mehr und mehr sanktioniert wird.
Eine freie Gesellschaft funktioniert anders..
Am besten mit Demokratie und demokratischen Wahlen und so.