klopot schrieb am 08.04.2016 06:47:
Ob den wohl die Macher der beliebten ÖR-Serie *Hau den Putin* kennen?
§103 StGB wird doch nur angewendet, wenn es reinrassige Demokraten(TM) betrifft.
Putin kann da selbstverständlich nicht darunterfallen, da wir ja gegen sein Land Sanktionen verhängt haben, weil sie in der Ukraine die Regierung gestürzt und einen korrupten Despoten an die Macht gebracht haben oder so.
Kim Yong Un fällt selbstverständlich ebenfalls nicht darunter, da wir Nordkorea als Teil von Ganzkorea ansehen und somit nur die Regierung von Südkorea den entsprechenden Schutz geniesst.