robbypeer schrieb am 07.04.2016 23:30:
Die Möglichkeit eines Misstrauensvotums per Volksabstimmung gegen die Regierung sollte in die Verfassung aufgenommen werden.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine 2/3-Mehrheit notwendig, d.h. Vertreter der Regierungspartei/-en müssten gegen ihre eigenen Interessen stimmen. Du kannst also sicher sein, daß das niemals passieren wird.