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  • Wolkenschieber

mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.2001

Re: Das ist die andere Kultur

Wenn jemand neben der deutschen eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, kann ihm die deutsche ohne weiteres entzogen werden. Das grundgesetzliche Verbot besteht nur dann, wenn jemand dadurch staatenlos würde. Und wenn jemand unsere Staatsordnung aktiv bekämpft reicht das als Grund auf jeden Fall.

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