mind.dispersal schrieb am 07.03.2017 16:42:
Sollen wir jetzt auch noch die Herkunftsländer jener Waffen an den Pranger stellen, mit welchen in Paris und Brüssel von der IS gemordet wurde und ihnen blanke Absicht unterstellen, mal ganz zu schweigen, wo die angeblich ausgebildet werden? Macht das Sinn?
Schöne Frage!
Aber was steht denn da im Kriegswaffenkontrollgesetz?
Ebenfalls dürfen Kriegswaffen dann nicht exportiert werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass dies die Erfüllung von Deutschlands völkerrechtlicher Pflichten gefährden würde oder die Käufer nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Bestand nun Grund zur Annahme, dass die Peschmerga die erforderliche Zuverlässigkeit hatte?
Ist es nicht eine Völkerrechtliche Pflicht die Souveränität von anderen Staaten zu achten?