Das Strafrecht kennt keine Naivität, nur Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Vorsatz würde ich vernünftigerweise ausschließen, aber Fahrlässigkeit kann man als Grundlage für einen Untersuchungsausschuss durchaus annehmen.
Das Strafrecht kennt keine Naivität, nur Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Vorsatz würde ich vernünftigerweise ausschließen, aber Fahrlässigkeit kann man als Grundlage für einen Untersuchungsausschuss durchaus annehmen.