Von denen höre ich nichts. Die befragt offensichtlich auch niemand. Muß sich ein in Syrien geborener, der jetzt seit 9 Monaten deutscher Staatsbürger ist, den Schuh der Mitschuld/Erinnerung usw. anziehen?
Mittlerweile sind wir hier in Deutschland nicht mehr zu 99% deutschstämmige Deutsche, sondern es kamen 17% (?) Paßdeutsche hinzu. Diese Zahl wird immer größer und im Senat der Hansestdt Hamburg frohlockte bereits eine Grüne, dass die Deutschen bald eine Minderheit im eigenen Land sind und sie fände das toll.
In 50 Jahren gibt es womöglich nur noch 17% deutschstämmige Deutsche in der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage ist also berechtigt, wenn ich frage "Hat diese Mitschuld/... usw. nur Gültigkeit für deutschstämmige Deutsche oder muß sich der Syrer das auch vorhalten lassen?".