Es gab vorher auch schon derartige Urteile, auch die wurden und werden immer noch ignoriert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -
darin heißt es u.a., dass das Existenzminimum generell ohne jegliche Abwägungen mit Bringepflicht des Staates zu sichern ist, dieses das sozio-kulturelle Existenzminimum darzustellen hat und kein Verweis auf Dritte ohne Rechtsanspruch (=Zwangsbedarfsgemeinschaft) stattfinden darf.
Wieso dürfen eigentlich Verfassungsfeinde ihre Hassreden ungestraft öffentlich äußern? Wir haben doch extra ein feines Gesetz gegen die Hassredner und Delegitimierer aus der Taufe gehoben.... Mittlerweile gehört es fast zum guten Ton, gegen die unteren sozialen Schichten zu wettern und diese zu verunglimpfen/verächtlich zu machen.
Rainer