Lyra schrieb am 17.05.2024 14:45:
Rainer-ich schrieb am 17.05.2024 11:37:
Es gab vorher auch schon derartige Urteile, auch die wurden und werden immer noch ignoriert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -
darin heißt es u.a., dass das Existenzminimum generell ohne jegliche Abwägungen mit Bringepflicht des Staates zu sichern ist, dieses das sozio-kulturelle Existenzminimum darzustellen hat und kein Verweis auf Dritte ohne Rechtsanspruch (=Zwangsbedarfsgemeinschaft) stattfinden darf.Wieso dürfen eigentlich Verfassungsfeinde ihre Hassreden ungestraft öffentlich äußern? Wir haben doch extra ein feines Gesetz gegen die Hassredner und Delegitimierer aus der Taufe gehoben.... Mittlerweile gehört es fast zum guten Ton, gegen die unteren sozialen Schichten zu wettern und diese zu verunglimpfen/verächtlich zu machen.
RainerWeil die unteren Schichten immer wütender werden und die Meisten merken, dass vieles nicht mehr Läuft, auch wenn sie es oft nicht wirklich auf eine Ursache festlegen können.
Also lenken die Reichen diese Wut und Furcht auf die, die am wenigsten haben, und während der Niedriglöhner sich über 3€ mehr oder weniger beim H4 Empfänger aufregt, stecken sich Großbesitzer weiter Steuermilliarden in die Tasche.
Da gibt es doch den Witz mit den Keksen (ungefähr)
Am Tisch sitzen ein Politiker, ein Bankier, ein Wirtschaftsboss, ein Angestellter und ein Arbeitsloser. Auf dem Tisch liegen 10 Kekse. Der Politiker nimmt sich 3, der Bankier 3 und der Wirtschaftsboss auch 3. Dann sagt der Wirtschaftsboss zum Angestellten: "Der Arbeitslose will dir deinen Keks klauen".