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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Die wenigsten wurden erschossen. Der allergrößte Teil wurde

an der Grenzverletzung nichttödlich gehindert.

Zum "in den Rückschiessen" gehörte vorsätzliches Missachten von Warnschildern, Verboten, Warnrufen und Warnschüssen.

Im Prinzip war da jeder an seiner Erschiessung selbst schuld, Ausnahme durch Deserteure ermordete aktive Grenzwächter.

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