Natürlich braucht die Exekutive in einer Krise eine schnelle Reaktionsfähigkeit. Und selbstverständlich kann das nicht via Referentenentwurf-Ministerienabstimmung-Bundestag (3 Lesungen)- Bundesrat -Bundespräsident erfolgen....
Wer sowas verlangt, zieht sich vermutlich auch die Hose mit der Kneifzange an.
Wichtig ist, daß Sondervollmachten
erstens befristet sind, mit dem Recht des Parlaments auf Verlängerung oder Aufhebung
zweitens gerichtlich überprüfbar sind
Die DDR-Stalin-Dritte-Reich-etc-Vergleiche sind völlig albern